
ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 19. 8. 1969 das uneheliche Kind. Dieses ist auch mit seinem Erzeuger verwandt. Gegenüber dem früheren Recht ist sein Unterhaltsanspruch erweitert und durch die Regelunterhaltsverordnung (27. 6. 1970) präzisiert. Dennoch bestehen weiter Unterschiede zum ehelichen Kind (Feststellung der Vaterschaft, Name,...
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